Bremsanlagen
Eintragung von veränderten Bremsanlagen
Sie haben eine neue Bremsanlage entwickelt, beziehungsweise eine andere Bremsanlage auf das Fahrzeug montiert? Hier können wir helfen den Umbau auf dieses Fahrzeug eintragen zu lassen.
Wir führen diverse Umbaugutachten für Bremsanlagen in unserer Datenbank.
Auch hier ist die Basis ein vorhandenes Gutachten, welches zur Einzelabnahme beziehungsweise Sonderabnahme bei Ihrem Fahrzeug führen kann.
Sollten Sie nicht im Besitz eines Gutachtens sein so besteht die Möglichkeit einer Eintragung über eine Einzelabnahme.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Der Abstand zwischen Bremssattel und Felge muss mindestens 3mm betragen.
Selbstgebaute Halterungen der Bremsanlage sind nur über einen Nachweis der verbauten Materialien und einer Fertigkeitszeichnung abnehmbar.
Bremsleitungen müssen sauber verlegt und befestigt sein.
ABS und Hauptbremszylinder sind der größeren Bremse anzupassen und ggf. neu zu justieren.
EINTRAGUNGEN
Wir können folgende Sonderumbauten für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr für Sie zulassen: